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--- Aktuelles ---

Probenehmer nach der TrinkwV-2001 Untersuchung auf Legionellen auf Wunsch des Kunden auch weitere Parameter.

Legionellen Testpflicht § 14

 

Die Legionellen Testpflicht, die sich aus der Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1.11.2011 ergibt, gehört zu den weitreichendsten Änderungen der Trinkwasserverordnung. Schon Warmwasseranlagen ab 400 l Speichervolumen oder wenn das Rohrvolumen zwischen Wassererwärmer und Endnahmestelle 3 Liter überschreitet. fallen unter die neue Testpflicht. Der Technische Maßnahmenwert darf bei Legionellen 100 KBE / 100 ml Wasser nicht überschreiten. Als geschulter Probenehmer können Sie Legionellenproben entnehmen. Bei einer orientierenden Untersuchung sollte je eine Probe am Vor- und Rücklauf des Warmwasserbereiters sowie eine weitere an der weitest entfernten Stelle (je Steigstrang) genommen werden.

 

Was sind Legionellen?


Bei Legionellen handelt es sich um Wasserbakterienstämme, die beim Menschen eine Reihe von Krankheiten hervorrufen können, vom vergleichsweise harmlosen Pontiac-Fieber bis hin zur sogenannten Legionärskrankheit, die in schweren Fällen sogar tödlich verlaufen kann. Die jährliche Anzahl an Legionellosen in Deutschland ist nicht hinreichend bekannt und wird auf 10.000 bis 30.000 geschätzt, davon sind etwa 20% Krankenhaus-Legionellosen . Insgesamt schätzt man, dass 10%-15% der Infektionen tödlich verlaufen. In jedem Fall stellen Legionellen ein Gesundheitsrisiko dar, das minimiert werden sollte. Die Untersuchungspflicht in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden, wie Krankenhäuser, Hotels und Altenheimen ist insofern ein deutlicher Fortschritt in der Gesundheitsvorsorge.

 

Unser Serviceangebot:

 

  • Beprobung ihrer Anlage gemäß Trinkwasserverordnung und Erstellung eines Analyseberichtes in Kooperation eines anerkannten und akkreditierten Prüflabors.

 

  • Ausführung der Leistung zum günstigen Festpreis.

 

  • Auf Wunsch des Auftraggebers Weiterleitung des Befundes an das Gesundheitsamt.


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